Ingenieurbüro Umwelttechnik Bojahr - Planung und Konzeption im Bereich Umweltschutz, Energiewirtschaft, Abfallwirtschaft, Gas, Wasser und Sicherheit
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AbfKlärV

A
Klärschlammverordnung

Die Klärschlammverordnung regelt u. a.:
  • die Voraussetzungen für das Aufbringen auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden,
  • die Aufbringungsverbote und Beschränkungen,
  • die Aufbringmenge und
  • die Nachweispflichten.



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