AbfKlärV
A
Klärschlammverordnung
Die Klärschlammverordnung regelt u. a.:
Die Klärschlammverordnung regelt u. a.:
- die Voraussetzungen für das Aufbringen auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden,
- die Aufbringungsverbote und Beschränkungen,
- die Aufbringmenge und
- die Nachweispflichten.
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