Ingenieurbüro Umwelttechnik Bojahr - Planung und Konzeption im Bereich Umweltschutz, Energiewirtschaft, Abfallwirtschaft, Gas, Wasser und Sicherheit
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Sicherheit > Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Sicherheits und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Für zahlreiche Baumaßnahmen sind gemäß Baustellenverordnung ein Koordinator zu bestellen sowie ein SiGePlan und eine Unterlage für spätere Arbeiten erforderlich.

Für Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind gemäß BGR 128 bzw. TRGS 524 z.B. zusätzlich ein Sicherheits- und Arbeitsschutzplan sowie die Begleitung der Maßnahme durch einen Sachkundigen gem. BGR 128 erforderlich.

Umwelttechnik Bojahr führt in unterschiedlichen Bereichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinationen durch. Hierzu zählen komplexe Baumaßnahmen wie der Umbau von Schulen und Krankenhäusern ebenso wie Hoch- und Tiefbauarbeiten in kontaminierten Bereichen.

Aufgaben des SiGeKo

In der Planungsphase :
Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbelange im Auftrag des Bauherrn zwischen allen Beteiligten.

Dies erfolgt insbesondere durch:

  • Analyse der Planung auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte, dabei Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten
  • Feststellen von Wechselwirkungen zu betrieblichen Tätigkeiten und Mitwirken bei der Ausarbeitung der Baustellenordnung
  • Vorüberlegungen zur Baustelleneinrichtung und Hinwirkung auf die Berücksichtigung zugehöriger Maßnahmen
  • Festlegen von Meldepflichten an den Koordinator
  • Zusammenstellung der Unterlagen mit den Merkmalen des Bauwerkes für eine sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten
  • Hinwirken auf die Aufnahme sicherheitsrelevanter Elemente in die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen
  • Hinwirken auf richtiges Erstellen der Vergabeunterlagen aus Sicht der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Hinwirken auf richtiges Formulieren der Leistungen aus Sicht der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Beratung hinsichtlich der Terminplanung bei der Feststellung angemessener Ausführungszeiträume für Maßnahmen im Rahmen der SiGe-Koordination
  • Mitwirken bei der Vergabe, Prüfen von Angeboten im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Erstellung eines SiGe- Planes

in der Ausführungsphase


Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbelange im Auftrag des Bauherrn zwischen allen an der Ausführung Beteiligten, insbesondere durch:

  • Laufende Kontrolle der Einhaltung von der Baustellenordnung
  • Hinwirken auf laufendes Erfassen der Firmen und Regeln des Zugangs zur Baustelle
  • Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten sowie auch gegenüber Dritten
  • Mitwirken bei der Abstimmung der Baustelleneinrichtung der verschiedenen Unternehmen
  • Klärung sicherheitsrelevanter Belange mit allen Auftragnehmern und ihren Subunternehmer vor Beginn der Arbeiten (Arbeitsverfahren, Arbeitsablauf, Nachweise, Prüfzertifikate)
  • Organisation und Durchführung sicherheitstechnischer Begehungen und Besprechungen, achten auf sicherheitstechnische Einrichtungen und Schutzmaßnahmen, sowie veranlassen geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken und Einschreiten bei Gefahrenzuständen

Der Koordinator ist lediglich den Weisungen des Bauherrn unterworfen. Gegenüber allen sonstigen an der Planung Beteiligten besitzt er beratende Funktion.

Je nach Beauftragung durch den Auftraggeber besteht seitens des Koordinators auch Weisungsbefugnis in allen Belangen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes gegenüber allen Auftragnehmern und deren Beschäftigten.



Arbeiten in kontaminierten Bereichen TRGS 524 bzw. BGR 128, Biostoffverordnung

Tätigkeiten während der Planungsphase

Vor der Ausführung muss nach BGR 128 ein Arbeits- und Sicherheitsplan erstellt werden, dieser bezieht sich konkret auf Maßnahmen in kontaminierten Bereichen. Der Arbeits- und Sicherheitsplan enthält im wesentlichen die allgemeinen Daten und die Aufgabenstellung, die relevanten Arbeitsschutzvorschriften, die Beschreibung des Standortes und des Bauablaufs, die Gefahrenanalyse der standortspezifischen Gefahren, die schadstoffbezogene Belastungssituation, die Arbeitsbereichsanalyse mit einer Gefährdungsabschätzung sowie technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, Angaben zur messtechnischen Überwachung der Arbeitsplatzbedingungen und die Notfallplanung.

Tätigkeiten während der Ausführung

Der Sachkundige gemäß BGR 128 erbringt während der Ausführung folgende Leistungen:

  • Einweisung der auf der Baustelle eingesetzten Personen in die jeweiligen Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen auf der Baustelle und bei den Arbeiten
  • Überwachung der Einhaltung der Betriebsanweisungen
  • Veranlassung von u.U. zusätzlichen Gefahrstoffermittlungen oder Ermittlung von biologischen Arbeitsstoffen
  • Anordnung von Arbeitsplatzmessungen
  • Bewertung des Ergebnisse
  • Überprüfung der zeitlichen Ausführung unterschiedlicher Gewerke und Beurteilung deren Auswirkung


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