Anforderungen an den betrieblichen Explosionsschutz
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung sind Anlagenbetreiber verpflichtet, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, eine Gefährdungsbeurteilung
durchzuführen und ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, wenn mit
dem Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen ist.
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