Reinfiltration von Sickerwasser
Bewässerung zur Aufrechterhaltung des biologischen Abbaus in Deponien
Gemäß den Anforderungen der DepV wurden bzw. werden Deponiebereiche nach Abklingen der Hauptsetzungen endgültig abgedichtet.
Gemäß den Anforderungen der DepV wurden bzw. werden Deponiebereiche nach Abklingen der Hauptsetzungen endgültig abgedichtet.
Als Folge hieraus gehen die anfallenden Sickerwassermengen zurück und den Mikroorganismen wird die Feuchtigkeit entzogen. Die Gasproduktion verringert sich.
Die Deponieverordnung hat das Problem erkannt und lässt unter der Abdichtung eine Bewässerung zu, um den biologischen Abbau am Leben zu erhalten.
In Bayern wurden Reinfiltrationsversuche mit Sickerwasser durchgeführt. Hierbei wurde keine Aufkonzentration von Schadstoffen im Sickerwasser festgestellt. Eine Steigerung der Gasproduktion war erkennbar.
Eine Bewässerung hat eine Vielzahl von Randbedingungen zu erfüllen:
Die Einhaltung aller dieser Randbedingungen ist bei herkömmlichen Versuchen gescheitert. Ein im Landkreis Ansbach entwickeltes und gebautes Verfahren erfüllt die o. g. Randbedingungen.
Ein patentiertes Verfahren zur Reinfiltration von Sickerwasser ist auf dem Markt vorhanden und erprobt.
Großansicht
Sickerwasser wird automatisch aus den Speicherbecken entnommen und mit Druck über ein Verteilsystem gezielt und mengengerecht den Bewässerungsbeeten zugeführt.
Bezieht man sämtliche für die Reinfiltration anfallenden Kosten auf einen m³ Sickerwasser, so ergeben sich Kosten von ca. 5,50 €/m³. Auf einen Hektar können ca. 300 m³ pro Woche Sickerwasser rückgeführt werden, ohne dass negative Einflüsse auf das anfallende Sickerwasser einwirken.
Dadurch verhinderte Einnahmeausfälle aus der Gasverwertung sind hierin noch nicht berücksichtigt.
Die Deponieverordnung hat das Problem erkannt und lässt unter der Abdichtung eine Bewässerung zu, um den biologischen Abbau am Leben zu erhalten.
In Bayern wurden Reinfiltrationsversuche mit Sickerwasser durchgeführt. Hierbei wurde keine Aufkonzentration von Schadstoffen im Sickerwasser festgestellt. Eine Steigerung der Gasproduktion war erkennbar.
Eine Bewässerung hat eine Vielzahl von Randbedingungen zu erfüllen:
- sie muss genehmigungsfähig sein
- die Verteilung der Wassermenge muss steuerbar und dokumentierbar sein
- das Wasser muss großflächig und gleichmäßig in den Deponiekörper eindringen.
Die Einhaltung aller dieser Randbedingungen ist bei herkömmlichen Versuchen gescheitert. Ein im Landkreis Ansbach entwickeltes und gebautes Verfahren erfüllt die o. g. Randbedingungen.
Ein patentiertes Verfahren zur Reinfiltration von Sickerwasser ist auf dem Markt vorhanden und erprobt.
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Sickerwasser wird automatisch aus den Speicherbecken entnommen und mit Druck über ein Verteilsystem gezielt und mengengerecht den Bewässerungsbeeten zugeführt.
Bezieht man sämtliche für die Reinfiltration anfallenden Kosten auf einen m³ Sickerwasser, so ergeben sich Kosten von ca. 5,50 €/m³. Auf einen Hektar können ca. 300 m³ pro Woche Sickerwasser rückgeführt werden, ohne dass negative Einflüsse auf das anfallende Sickerwasser einwirken.
Dadurch verhinderte Einnahmeausfälle aus der Gasverwertung sind hierin noch nicht berücksichtigt.
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