Unsere Umwelt ist die Herausforderung.

Technik Ihre Lösung.

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Arbeitssicherheit

Schutz vor Unfällen, Betriebskrankheiten, betrieblich bedingten Gesundheitsgefahren – oder Schaden an physischer und psychischer Gesundheit. Und: am Unternehmensimage! Es gibt keine Wahl. Der Gesetzgeber schreibt die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit vor. Werden rechtliche Vorgaben nicht beachtet, kann der Betreiber persönlich haftbar gemacht werden.

Schaden minimieren ist Schaden vorbeugen. Wo Menschen zufrieden und gesund sind, ist die Motivation hoch, die Ausfalltage sind gering.

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen wir von Umwelttechnik Bojahr Arbeitgeber, Unternehmen wie Betreiber auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben, Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der konkretisierenden Verordnungen, wie z. B. der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Biostoffverordnung (BioStoffV).
Daneben gelten die rechtsverbindlichen Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers (BG/GUV) bzw. UK.

Wir betreuen Ihren Betrieb als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA/FASi) nach DGUV V2 oder beraten und unterstützen Sie direkt. Vorteil für Arbeitgeber: Die Kosten für eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit entfallen - es fallen keine Freistellungszeiten an.

Unser Leistungsangebot
Arbeitssicherheit

Beratung und Unterstützung bei allen erforderlichen Maßnahmen des betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzes

  • Arbeitsschutzorganisation
  • Arbeitsschutzmanagement
  • Gefahrstoffmanagement
  • Gefährdungsabschätzung
  • Wirksamkeitsüberprüfungen
  • Betriebsbegehungen/Sicherheitsbegehungen
  • Betriebsanweisungen
  • Unterweisungen
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination